Kontakt

Gerne senden wir Ihnen unsere aktuellen Listen nach Vorlage des Gewerbescheins und einer Erlaubnis nach § 11 TschG zum Handel mit lebenden Wirbeltieren zu. Kontaktieren Sie uns dazu einfach per E-Mail, Telefon oder Telefax.

Bitte beachten Sie, dass der Verkauf ausschließlich an den Zoofachhandel gegen Vorlage der oben genannten Unterlagen erfolgt. Preisanfragen von Privatpersonen können wir leider nicht beantworten, gerne nennen wir Ihnen jedoch Zoofachhändler in Ihrer Nähe.

Anschrift

G.Höner GmbH & Co. KG
Brüderstr. 6
D-32120 Hiddenhausen

Telefon: (+49) 5221 – 62598
Telefax: (+49) 5221 – 66795
E-Mail: info@g-hoener.de

Geschäftszeiten:

Montag – Freitag: 8 – 12 Uhr
Montag – Donnerstag: 13 – 17 Uhr

Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG:

Zierfischgroßhandel G. Höner
Geschäftsführerin: Petra Heidbrink.
Brüderstraße 6
32120 Hiddenhausen

Umsatzsteuer-ID:

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß §27 a Umsatzsteuergesetz:
DE 814 555 916

Inhaltlich Verantwortlicher gemäß § 10 Absatz 3 MDStV:
Petra Heidbrink

KG: Sitz Hiddenhausen, Registergericht Bad Oeynhausen HRA 6415.

Per. haft. Gesell.: Zierfischgroßhandel G. Höner Verwaltungs-GmbH Sitz Hiddenhausen, Registergericht Bad Oeynhausen HRB 9847 Geschäftsführerin: Petra Heidbrink

Quelle: Impressum-Generator von e-recht24.de für Einzelunternehmer.

Haftungsausschluss (Disclaimer)

Haftung für Inhalte

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Urheberrecht

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Quellen: Disclaimer von eRecht24, dem Portal zum Internetrecht von Rechtsanwalt Sören Siebert, Disclaimer von eRecht24, dem Portal zum Internetrecht von Rechtsanwalt Sören Siebert

AGBs / Lieferungs- und Zahlungsbedingungen

§ 1 Allgemeines – Geltungsbereich
1. Der Verkauf erfolgt nur an Wiederverkäufer mit Gewerbenachweis und Vorlage der Genehmigung nach § 11 TSchG.
2. Unternehmer im i.S.d. Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln (vgl.1).
3. Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

§ 2 Vertragsschluss
Unsere Angebote sind freibleibend. Mit der Bestellung einer Ware erklärt der Unternehmer verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu wollen. Die Annahme kann entweder schriftlich oder durch Auslieferung der Waren an den Kunden erklärt werden.

§ 3 Eigentumsvorbehalt
1. Bei Verträgen mit Unternehmern behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor.
2. Der Unternehmer ist verpflichtet, die gelieferten Fische pfleglich zu behandeln.
3. Der Unternehmer ist verpflichtet, uns einen Zugriff Dritter auf die Ware, etwa im Falle einer Pfändung, sowie etwaiger Beschädigungen oder die Vernichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen. Einen Besitzwechsel der Ware sowie den eigenen Wohnsitzwechsel bzw. Ge-schäftssitzwechsel hat uns der Unternehmer unverzüglich anzuzeigen.
4. Wir sind berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Unternehmers, insbesondere bei Zahlungsverzug oder bei Verletzung einer Pflicht nach Ziff. 3 und 4. dieser Bestimmung vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen.
5. Der Unternehmer ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern. Er tritt uns bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen. Wir nehmen die Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Unternehmer zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Wir behalten uns vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Unternehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät.

§ 4 Vergütung
1. Das Angebot ist bindend. Der Kaufpreis versteht sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
2. Der Mindestauftragswert beträgt 200,00 € (ohne MwSt.). Ab einem Rechnungsbetrag von 250,00 € (ohne MwSt.) übernehmen wir die Kosten für die Verpackung und Fracht. Ab einem Rechnungsbetrag von 200,00 € (ohne MwSt.) werden die Verpackung und die Frachtkosten selbstkostend berechnet (pro Karton 12,50 €, mindestens jedoch 25,00 € pro Sendung). Bei Selbstabholung mit sofortiger Zahlung werden auf Fische 8 % Selbstabholerrabatt gewährt. Auf Sonderangebote werden keine Rabatte gewährt. (Bei einem Auftrag mit einem Rechnungsbetrag unter 200,00 € (ohne MwSt.) oder einer Bestellung nur aus dem Sonderangebot erfolgt kein Versand.)
Erstlieferungen an Neukunden erfolgen grundsätzlich nur gegen Barzahlung, Nachnahme oder Vorkasse. Nach geprüfter Bonität wird auf Rechnung geliefert.
3. Der Unternehmer verpflichtet sich, nach Erhalt der Ware innerhalb von 10 Tagen den Kaufpreis zu zahlen. Nach Ablauf dieser Frist kommt der Unternehmer in Zahlungsverzug.
Der Unternehmer hat während des Verzuges die Geldschuld in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz zu verzinsen.
4. Der Unternehmer hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder durch uns anerkannt wurden. Der Unternehmer kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch aus demselben Vertragsverhältnis beruht.

§ 5 Gefahrübergang
Ist der Käufer Unternehmer, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Sache an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Personen oder Anstalt auf den Käufer über. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Unternehmer im Verzug der Annahme ist.

§ 6 Gewährleistung
1. Ist der Käufer Unternehmer, leisten wir für Mängel der Ware zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
2. Die Unternehmer werden aus Gründen des Tierschutzes gebeten offensichtliche Mängel bei Tieren sofort vorab telefonisch zu melden. Die Unternehmer müssen einen offensichtlichen Mangel innerhalb einer Frist von einer Woche ab Empfang der Ware schriftlich anzeigen; anderenfalls ist die Geltendmachung der Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.
3. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Unternehmer grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu.
4. Wählt der Unternehmer wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu. Wählt der Unternehmer nach gescheiterter Nacherfüllung Schadensersatz, verbleibt die Ware beim Unternehmer, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt jedoch nicht, wenn wir die Vertragsverletzung arglistig verursacht haben.
5. Für Unternehmer beträgt die Gewährleistungsfrist 1 Jahr ab Ablieferung der Ware.

§ 7 Haftungsbeschränkung

Gegenüber Unternehmern haften wir bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht. Schadensersatzansprüche wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn grobes Verschulden vorwerfbar ist.

§ 8 Schlussbestimmungen

1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
2. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag unser Geschäftssitz. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinem Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.
3. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Unternehmer einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.