Gesetzliche Informations­pflicht

Ab dem 1. August 2014 gilt eine gesetzliche Informationspflicht für den Zoofacheinzelhandel. Damit sind Sie verpflichtet Ihrem Kunden, dem Aquarianer, bei der Abgabe einer Art, die er noch nie zuvor gepflegt hat, eine schriftliche Information über deren artgerechte Haltung mitzugeben.

Gesetzestext, § 21, Absatz 5, Satz 2 des TschG:
„derjenige, der gewerbsmäßig mit Wirbeltieren, außer landwirtschaftliche Nutztieren, handelt, ab dem 1. August 2014 sicherzustellen hat, dass bei der erstmaligen Abgabe eines Wirbeltieres einer bestimmten Art an den jeweiligen künftigen Tierhalter mit dem Tier schriftliche Informationen über die wesentliche Bedürfnisse des Tieres insbesondere im Hinblick auf seine angemessene Ernährung und Pflege sowie verhaltensgerechte Unterbringung und artgemäße Bewegung, übergeben werden“

Die erforderliche Information stellen wir für unsere Kunden kostenlos über unsere Homepage bereit. Nach Eingang des Lizenzvertrages (siehe unten), erhalten Sie von uns persönliche Zugangsdaten, mit denen Sie zu jedem Tier aus unserem Sortiment einen ausführlichen Steckbrief und zusätzliche Pflegehinweise abrufen können. Benutzen Sie dazu ganz einfach unsere Suchfunktion, mit der Sie über die Eingabe des deutschen Handelsnamens, des wissenschaftlichen Namens oder unserer Artikelnummer die gewünschte Art aufrufen können. Folgen Sie anschließend dem Link „Zum Steckbrief“. Mit Lizenz sind Sie berechtigt die gesamte Steckbriefseite als Informationsblatt für Ihre eigenen Kunden auszudrucken und erfüllen damit die gesetzlichen Vorgaben nach § 21, Absatz 5, Satz 2 des TschG.

Der Vorteil unseres Angebots gegenüber anderen liegt darin, dass Sie für jede, bei uns erworbene Art, die erforderlichen Kundeninformationen erhalten. Die Steckbriefseiten für unsere Neuimporte und Raritäten legen wir vor dem erstmaligen Verkauf für Sie an, sodass unsere Datenbank jederzeit vollständig ist.

Um eine Lizenz bei uns zu erwerben, drucken Sie bitte den nachstehenden Lizenzvertrag in zweifacher Ausführung aus und senden uns beide Exemplare ausgefüllt und unterschrieben per Post zu. Ein Exemplar erhalten Sie für Ihre Unterlagen mit unserer Unterschrift per Post zurück. Nach Eingang des Vertrages erhalten Sie von uns Ihre Zugangsdaten und können die Steckbriefseiten vollständig einsehen und für Ihre Kunden ausdrucken.

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Zum Lizenzvertrag >>

Hinweis: Der Lizenzvertrag öffnet sich in einem neuen Fenster als PDF, die Sie anschließend abspeichern können. Zum Anzeigen müssen Sie eventuell den Adobe Reader installieren, den Sie hier als kostenlosen Download finden: Link.